Digitalbonus Bayern

Digitalbonus Bayern


gefördert durch
Digitalbonus Bayern 
(Für Informationen zum Förderprogramm und zum Urheber bitte obigen Link klicken)


Die Digitalisierung ist eine gewaltige Chance. Jedes Unternehmen braucht eine digitale Strategie – egal ob internationaler Marktführer oder regionaler Handwerksbetrieb. Viele Studien zeigen: Je höher der Digitalisierungsgrad, desto größer sind die Chancen auf den Geschäftserfolg. Mit dem Digitalbonus unterstützen wir die kleinen und mittelständischen Unternehmen in Bayern bei der digitalen Transformation. Im Mittelpunkt der Förderung stehen digitale Produkte, Prozesse und Dienstleistungen sowie die IT-Sicherheit.

Der bayerische Digitalbonus ist schnell, einfach und effektiv.

Wettbewerbsfähigkeit erhalten und Wachstumspotentiale nutzen – im Zeitalter der Digitalisierung ist das vor allem für kleine und mittlere Unternehmen eine große Herausforderung. Oft fehlt es an Zeit und Geld, um notwendige Investitionsentscheidungen zu treffen, Entwicklungsarbeiten anzugehen oder die Umstellung auf neue digitale Systeme und Geschäftsmodelle zu stemmen.

Mit dem Förderprogramm Digitalbonus will der Freistaat Bayern die kleinen und mittleren Unternehmen unterstützen, sich für die Herausforderungen der digitalen Welt zu rüsten. Der Digitalbonus ermöglicht den Unternehmen, sich durch Hard- und Software zu digitalisieren und die IT-Sicherheit zu verbessern.

Der Digitalbonus ist ein wichtiger Baustein der Initiative Bayern Digital.
Das Förderprogramm läuft bis zum 31. Dezember 2020.


Die Förderung erfolgt im Unternehmen für die Förderbereiche:
Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen, durch IKT-Hardware, IKT-Software sowie Migration und Portierung von IT-Systemen und IT-Anwendungen und die Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit.


Wer bekommt die Förderung?
Einen Antrag können kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft stellen, die eine Betriebsstätte im Freistaat Bayern haben. Voraussetzung ist, dass die geförderte Maßnahme in dieser Betriebsstätte zum Einsatz kommt.
Als gewerbliches Unternehmen gilt ein Gewerbebetrieb im Sinne des § 2 des Gewerbesteuergesetzes. Unternehmen, die dieses Kriterium erfüllen, können grundsätzlich einen Digitalbonus beantragen.
Sie können nicht gefördert werden, wenn:
Ihr Unternehmen sich in einem Insolvenzverfahren befindet oder
für Ihr Unternehmen die nach deutschem Recht vorgesehenen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag der Gläubiger erfüllt sind.

Ob Ihr Unternehmen ein kleines oder mittleres Unternehmen ist, hängt von der Mitarbeiterzahl, dem Jahresumsatz und der Bilanzsumme ab:

Kleine Unternehmen sind Unternehmen, die
weniger als 50 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro haben.

Mittlere Unternehmen sind Unternehmen, die
weniger als 250 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro haben.

Bei eigenständigen Unternehmen ist die Frage nach Umsatz und Mitarbeiter-Zahl in der Regel einfach zu beantworten. Bei verbundenen Unternehmen oder Partnerunternehmen ist es schon schwieriger.


Welche Kosten kann ich ansetzen und welche sind ausgeschlossen?
Eine Verbesserung von bestehenden Produkten, Prozessen und Dienstleistungen ist dann zuwendungsfähig, wenn erstmals digitale Systeme eingesetzt werden oder der Digitalisierungsgrad auf neuesten Stand erhöht wird.
Bei Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit sind individuell auf das Unternehmen abgestimmte Lösungen oder die dahingehende Umstellung einer Standardlösung förderfähig. Es sind auch Maßnahmen zum Aufbau eines Informationssicherheitsmanagementsystems im Unternehmen zuwendungsfähig, soweit am Ende ein Zertifikat erreicht wird (z. B. nach ISO 27001).
Gefördert werden Ausgaben für Leistungen externer Anbieter einschließlich der zur Umsetzung der Maßnahme notwendigen Hardware und Software.

Nicht gefördert werden:
  • Maßnahmen, für deren Umsetzung bereits ein Vertrag geschlossen wurde (maßgeblich ist das Datum der Unterzeichnung des Vertrags) oder die bereits umgesetzt sind
  • Ausgaben für Standard-Webseiten (herkömmliche Webseiten ohne tiefe funktionelle Einbindung in die betrieblichen Abläufe) oder Standard-Webshops (insbesondere Standard-Shop-Templates)
  • Standard-Online-Marketing-Maßnahmen (z.B. Suchmaschinenoptimierung, Display-Advertising, Content-Marketing, E-Mail-Marketing und Newsletter)
  • der Erwerb von Standard-Software (wie herkömmliche Bürosoftware oder Betriebssysteme, E-Mail-Archivierung,) oder Standard-Hardware (wie PCs, Laptops, Tablets, Smartphones, Drucker, Telefone, Telefonanlagen inkl. Software oder Exchange Server)
  • Leistungen, die im Vorfeld der Antragstellung im Rahmen einer Beratung, Planung oder Strukturierung des Projekts erbracht werden
  • Projektbegleitung und Schulung – außer sie stehen im Zusammenhang mit IT-Sicherheitsmaßnahmen
  • Maßnahmen, die über Mietkauf oder Leasing finanziert werden
  • Maßnahmen, denen eine gesetzliche Verpflichtung zugrunde liegt (z. B. digitale Kassen)
  • IKT-Lösungen, die in anderen Unternehmen zum Einsatz kommen sollen
  • Maßnahmen mit zuwendungsfähigen Ausgaben unter 4.000 Euro
  • IT-Sicherheitsbeauftragte und Datenschutzbeauftragte
  • Dienstleistungen für nicht förderfähige Bestandteile der Maßnahme (damit die Bezirksregierung diese herausrechnen kann, bitte Angebot vom IT-Dienstleister entsprechend aufbereiten lassen)
  • Im Bewilligungszeitraum anfallende Lizenzkosten und Systemservicegebühren, die einen Zeitraum von maximal 18 Monaten überschreiten (bitte Angebot vom IT-Dienstleister entsprechend auf 18 Monate aufschlüsseln lassen)
  • Maßnahmen, die bereits im Rahmen anderer Programme (Bund, Länder, EU) gefördert werden
Die bayerischen Bezirksregierungen sind vom Bayerischen Wirtschaftsministerium mit der Programmabwicklung des Digitalbonus beauftragt.


Wieviel Förderung kann ich erhalten?
Sie können zwischen zwei Varianten des Digitalbonus wählen:

Digitalbonus Standard
Bis zu 10.000 Euro Zuschuss für die Digitalisierung von Unternehmensbereichen und IT-Sicherheit.
Beim Digitalbonus Standard erhalten Sie einen Zuschuss von bis zu 10.000 Euro.

Der Fördersatz beträgt bei kleinen Unternehmen bis zu 50 Prozent und bei mittleren Unternehmen bis zu 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Während der Laufzeit des Förderprogramms können Sie den Digitalbonus Standard für jeden Förderbereich einmal bekommen.

Eine Kombination des Digitalbonus Standard mit dem Digitalbonus Plus ist nicht möglich.

oder

Digitalbonus Plus
Bis zu 50.000 Euro Zuschuss für Maßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt. Beim Digitalbonus Plus erhalten Sie einen Zuschuss von bis zu 50.000 Euro für Maßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt.

Der Fördersatz beträgt bei kleinen Unternehmen bis zu 50 Prozent und bei mittleren Unternehmen bis zu 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Während der Laufzeit des Förderprogramms können Sie den Digitalbonus Plus nur einmal bekommen. Sie müssen sich also für einen der beiden Förderbereiche entscheiden.

Eine Kombination des Digitalbonus Plus mit dem Digitalbonus Standard ist nicht möglich.
Sie planen, einen Digitalbonus Plus zu beantragen? In diesem Fall bitten wir Sie, sich im Vorfeld an die für Sie zuständige Bezirksregierung zu wenden.


Antragstellung:
Neue Digitalbonus-Anträge können wieder ab 1. August 2019, 10:00 Uhr gestellt werden.

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