DigitalPakt Schule

DigitalPakt Schule


Gemeinsam setzen wir mit Ihnen, nach den Vorgaben der Kultusministerkonferenz, das Förderprogramm von Bund und Ländern den
- DigitalPakt Schule -
um und etablieren digitale Medien an Ihrer Schule

Digitalisierung ist kein Zustand sondern ein Prozess

Neben Lesen, Schreiben und Rechnen hat sich die digitale Kompetenz als vierte kulturelle Grundsäule im Bildungsprozess, junger Menschen etabliert.

Die Träger von allgemeinbildenden Schulen, beruflichen Schulen sowie sonderpädagogischen Bildungseinrichtungen müssen der Arbeitsweise und den Methoden der Digitalisierung eine zentrale Bedeutung für den Bildungsauftrag zuordnen.

Die Länder tragen dafür Sorge, dass alle Schülerinnen und Schüler, die zum Schuljahr 2018/2019 in die Grundschule eingeschult wurden oder in die Sekundarstufe I eingetreten sind, bis zum Ende ihrer Schulzeit die in der Strategie der Kultusministerkonferenz benannten Kompetenzen erwerben können und dass die Qualifizierung des Lehrpersonals entsprechend den Anforderungen des DigitalPakts Schule und der Strategie der Kultusministerkonferenz bedarfsgerecht sichergestellt ist.

Die Medix hat als IT-Großhändler, Ausstatter und Berater für digitale Arbeitsplätze mehr als 20 Jahre Erfahrung und möchten dieses Wissen an Sie weiter geben. 

Dies setzt  voraus, dass alle notwendigen Bausteine durch die Schule als Basis realisiert sind. 
Zu diesen Bausteinen zählen zum Beispiel:
  • Medienbildungskonzept
  • Lehrerfortbildung
  • Netzwerkinfrastruktur inkl. genügend Bandbreite
  • WLAN Access Points
  • Lerninhalte
  • Lernmanagementsysteme
  • Software
  • Datenschutz
Wir bieten Ihnen mit unseren Partnern, aufbauend auf der pädagogischen Strategie der jeweiligen Schule, einzelne Module und Komplettkonzepte für die problemlose Umsetzung des DigitalPakt Schule!


5 Module
für einen reibungslosen Schulbetrieb. In Verbindung mit unseren Partnern können wir so den DigitalPakt Schule ganzheitlich und konform, nach den Vorgaben der Verwaltungsvereinbarung der Kultusministerkonferenz, umsetzen.

Förderfähige Bereiche sind unter anderem:
  • Klassenräume mit und ohne regulären Unterricht (z.B. Ganztagsbetreuung)
  • Digitale Arbeitsplätze
  • Schulsozialpädagogen
  • Schulpsychologen
  • Schulleitung & deren Mitglieder
  • Hard- und Software für Verwaltungs- oder Organisationsaufgaben
  • Infrastruktur WAN – LAN – WLAN 
  • d.h. auch bauliche Maßnahmen
  • Schränke, sowie jegliche Halterungen
  • Unmittelbare und notwendige projektvorbereitende und –begleitende Beratungsleistungen

Fakten:
  • Der Bund stellt über 5 Jahre fünf Milliarden Euro zur Verfügung. Das entspricht rund 137.000€ pro Schule und ca. 500€ pro Schüler
  • Der Anteil an Fördermitteln für allgemeinbildende Schulen der für mobile Endgeräte aufgewendet wird, darf jedoch 20 % des Gesamtvolumens für alle allgemeinbildenden Schulen pro Schulträger oder 25.000€ je einzelner Schule oder beides nicht überschreiten.
  • Der DigitalPakt Schule ist eindeutig ein Infrastrukturprogramm und keine Endgeräteförderung. D.h. auch Kosten für Baumaßnahmen werden anteilig gedeckt.

Ziele:
  • Aneignen und Festigen digitaler Kernkompetenzen
  • Qualifizierung von Lehrkräften
  • selbstbestimmt und verantwortungsvoll digitale Medien nutzen
  • moderne digitale Technologien an deutschen Schulen etablieren

Rufen Sie uns heute noch unter +49 (0) 9182-9399292 an 
und vereinbaren Sie einen kostenlosen Beratungstermin Vor-Ort mit uns!

Infrastruktur

Die Verwendung von digitalen Technologien erfordert zwingend eine grundlegende Infrastruktur: 
  • Breitband Internetzugang (WAN)
  • Strukturierte Gebäudeverkabelung (LAN)
  • Darauf aufbauendes kabelloses Netzwerk (WLAN)
Die Verwendung von dezentralen Diensten (z.B. Cloud) ist erst durch die Verknüpfung mit der lokalen Infrastruktur (z.B. Schulserver) möglich.

Zentrale Verwaltung

Die Zuständigkeiten für 1st & 2nd Level-Support Aufgaben wurden durch die Kultusministerkonferenz grundsätzlich festgelegt.

Als standardisierte technologische Grundlage an Schulen, raten wir dazu die Aufgaben zentral zu verankern.

Anfallende Aufgaben werden heute zum Großteil über die Fernwartung abgedeckt und können vor Ort vom IT-Fachhandel ergänzt werden.

Aufgaben zentraler Administration: 
  • Systemadministration
  • Systemsicherheit
  • organisatorische / administrative Aufgaben
  • Datensicherheit
  • Datenschutz / digitale Identität
Hervorzuheben bei dieser Lösung ist, dass die Schulen einen direkten Ansprechpartner für sämtliche Supportaufgaben haben. Resultierend können diese Supportaufgaben direkt und kosteneffizient wahrgenommen werden.

Einheitliche Anwendungen

Die Auswahl der Applikation sollte neben der inhaltlichen Schultätigkeit auch den Schulerfolg nach Abschluss der Schullaufbahn beinhalten.

Inhaltsbezogene Applikationen unterstützen fachlich die pädagogischen Konzepte des zu vermittelnden Lerninhalts fachspezifisch.

Zu den fachspezifischen Inhalten muss erörtert werden, dass der souveräne Umgang mit Bürosoftware nicht gewährleistet kann. 
Dies muss – unabhängig vom weiteren Entwicklungsprozess (duale Ausbildung / Universität) – sichergestellt werden. 

Versorgung mit Endgeräten

Mit einer grundlegenden Infrastruktur tritt die Relevanz des eingesetzten Endgerätes in den Hintergrund.

Dies Betrifft die Auswahl der Form als auch die des eingesetzten Betriebssystem.

Vorrang im Sinne der Pädagogik haben die Anforderungen im Unterricht und die Anwendbarkeit.
Nur das pädagogische Konzept der einzelnen Schulen kann hierfür als Basis, wie die Schüler mit Endgeräten versorgt werden sollen, eine adäquate Antwort geben.

Die Realisierung der Versorgung mit Endgeräten muss gut vorbereitet und auch begleitet werden. So kann bei den Schülern eine Chancengleichheit und Inklusion bei Endgeräten gewährleistet werden.

Generell sind wir der Meinung, umso vielfältiger ein Gerät einsetzbar ist, desto effizienter und leichter lassen sich verschiedene Lernziele erreichen.

Der Anteil an Fördermitteln für mobile Endgeräte darf jedoch nur 20 % des Gesamtvolumens für alle Schulen pro Schulträger oder 25.000€ je einzelner Schule oder beides nicht überschreiten.

Unterweisung Lehrkörper & Schüler

Eine qualitativ erstklassige Ausstattung allein ist nicht ausreichend, um das gemeinsame Ziel, digitale Technologien an deutschen Schulen zu etablieren, erfolgreich umsetzen zu können. Medienentwicklungsplänen zufolge muss dies mit einer Änderung des Unterrichts verbunden werden.

Der wichtigste Multiplikator der digitalen Bildung ist die Lehrkraft. Die Fähigkeit den Umgang mit digitalen Technologien vermitteln zu können, ist ein zentraler Baustein der Gesamtlösung.
Wir arbeiten mit Partnern zusammen, die vor Ort im Rahmen von Lehrerfortbildungen die praxisnahe Vermittlung von digitalen Kernkompetenzen gewährleisten.

Um Eltern und Schulen zu entlasten, bieten wir mit unseen partnern verschiedenste Finanzierungsmöglichtkeiten.
Sobald Sie sich für ein Ausstattungskonzept entschieden haben:
  • Schulausstattung
Die Schule beschafft die Geräte, die dann Lehrern und Schülern zur Verfügung stehen.

  • Verpflichtendes BYOD 
(Bring Your Own Device)
Schüler & Lehrer werden verpflichtet eigene Geräte in die Schule einzubringen. Beschaffung der Geräte kann zentral angeboten werden.

  • Freiwilliges BYOD
Schüler & Lehrer können eigene Geräte in die Infrastruktur einbringen oder bekommen ein Gerät von der Schule gestellt.

  • BYOSD = Bring your own Schooldevice
Schüler bekommen ein einheitliches Gerät von der Schule vorgegeben, dass man wie ein Schulbuch zu Hause, als auch in der Schule nutzen kann.

Beispiel: BYOSD Finanzierungsmodell
  • Über ein BYOSD Konzept finanzierte Endgeräte starten (ohne Versicherung und Zubehör) bei ca. 10€ pro Monat und gehen je nach Geräteklasse bis zu 30€ pro Monat 

Update: 
31.07.2019 Die bayerische Förderrichtlinie „digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen“ (dBIR) ist in Kraft getreten. Einsicht in die Förderrichtlinie dBIR

Medix Modul-Konzept DigitalPakt Schule
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